Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Diplomlehrgänge (Ausbildungen) und Weiterbildungen sowie Module, welche Chiway AG anbietet. Sofern Anmeldungen über die Webseite getätigt werden, bestätigen die Teilnehmenden beim Anmeldevorgang auf der Homepage von Chiway AG durch einen entsprechenden Klick, dass sie die dort aufgeführten AGBs akzeptieren. Die AGBs sind integrierter Vertragsbestandteil.
2. Anmeldungen / Anmeldeschluss
Die Anmeldungen erfolgen vor Kursbeginn schriftlich per Webseite, E-Mail oder Post und sind verbindlich.
3. Abmeldung / Austritt
Eine Abmeldung ist schriftlich an das Sekretariat von Chiway AG zu richten.
3.1 Abmeldung / Austritt Diplomlehrgänge
Erfolgt die Abmeldung zur Ausbildung nach der definitiven Aufnahmebestätigung, jedoch vor Beginn des Lehrgangs, erhebt Chiway AG eine einmalige Umtriebsentschädigung von CHF 250.–. Beim Austritt nach Beginn des Diplomlehrgangs ist der Betrag für die bereits besuchten Module und das abgebrochene Modul geschuldet. Zusätzlich erhebt Chiway AG eine Umtriebsentschädigung von CHF 250.–.
Ein Ausbildungsabbruch ist auf Ende jedes Moduls möglich. Sechs Wochen vor Beginn des nächsten gebuchten Moduls muss die Abmeldung schriftlich im Sekretariat von Chiway AG vorliegen. Bei Nichteinhalten dieser Frist wird das nächste gebuchte Modul ebenfalls verrechnet. Bei aussergewöhnlichen und unverschuldeten Härtefällen (zum Beispiel bei schwerer Krankheit) kann ein schriftliches Gesuch um Erlass der Kosten an die Geschäftsleitung von Chiway AG gestellt werden.
3.2 Abmeldung Weiterbildungskurs
Eine Abmeldung bis 3 Wochen vor dem Kurs ist ohne Kostenfolge möglich. Bei einer späteren Abmeldung ist der gesamte Betrag für die Kurskosten geschuldet. Bei aussergewöhnlichen und unverschuldeten Härtefällen (z. B. bei Krankheit) werden die Kurskosten bei Vorlegen der entsprechenden Dokumente (z. B. Arztzeugnis) zurückerstattet.
4. Vertragsdauer, –beendigung und Ausschluss von Aus- oder Weiterbildung
Dieser Vertrag wird für eine bestimmte Aus- bzw. Weiterbildung mit einer im voraus festgelegten Dauer abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit Abschluss der Aus- oder Weiterbildung.
Die Chiway AG behält sich vor, Teilnehmende aus wichtigen Gründen aus einer Aus- oder Weiterbildung begründet auszuschliessen, d. h. den Vertrag zu kündigen. Wird der Ausschluss durch den Teilnehmenden verschuldet, erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes. Ansonsten wird das bereits einbezahlte Schulgeld pro rata zurückerstattet. Eine Bestätigung wird für die besuchten Stunden ausgehändigt.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird mit der Kursbestätigung verschickt und ist bei Ausbildungen spätestens 30 Tage vor Kursbeginn und bei Weiterbildungen am Fälligkeitsdatum gemäss Rechnung fällig.
Erfolgen Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen, verfallen jegliche Rabatte. Es wird eine Mahngebühr von CHF 40.– pro Mahnung erhoben. Ab 30 Tagen fällt ein Verzugszins von 5% an.
5.1 Ratenzahlungen für Ausbildungen
Ausbildungsgebühren können mit Ratenzahlungen abgegolten werden. Dabei gilt: Ratenzahlungen müssen vor der Anmeldung mit dem Sekretariat vereinbart werden und sind erst bei Beträgen ab CHF 1 000.– möglich, wobei die erste Zahlung vor Ausbildungsbeginn erfolgen muss. Bei Ratenzahlungen gelten folgende Konditionen:
- 1/4 – jährliche Ratenzahlung: Zuschlag von 3% auf die Kurskosten
- Monatliche Ratenzahlung: Zuschlag von 5% auf die Kurskosten
5.2 Ratenzahlungen für Weiterbildungen
Für Weiterbildungen sind Ratenzahlungen nicht möglich.
6. Durchführung, Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bleiben vorbehalten. Das Schulgeld umfasst sämtliche Leistungen im Rahmen des Fachunterrichts gemäss Ausbildungsplan.
Chiway AG ist berechtigt, die im Programm aufgeführten Aus- und Weiterbildung bei zu geringer Teilnehmerzahl zu annullieren oder zu verschieben. Bereits bezahlte Kurskosten werden vollumfänglich zurückerstattet. Allfällige weitere Haftungsansprüche werden ausgeschlossen. Aus organisatorischen Gründen behält sich die Chiway AG vor, Lektionen in Ausnahmefällen extern anzubieten, zeitlich zu verschieben oder die Dozierenden zu ändern. Bei kurzfristigem Ausfall eines Referenten kann Chiway AG einen Referentenwechsel vornehmen, eine Stellvertretung einsetzen oder ein Ersatzdatum bestimmen.
7. Diplome, Zertifikate und Nachweise
Nach allen regulär abgeschlossenen Aus- und Weiterbildungen wird ein Ausbildungsnachweis oder eine Teilnahmebestätigung erstellt, sofern die geforderte Anwesenheit erfüllt ist (80%). Die Anwesenheit wird durch die Unterschrift auf den Anwesenheitslisten oder durch die Dozierenden bestätigt. Am Ende der Ausbildung oder am Ende von Zertifikatslehrgängen wird ein Diplom oder Zertifikat ausgehändigt. Diplome, Zertifikate und Nachweise werden erst nach vollständiger Bezahlung der Kursgebühr ausgestellt. Für weitere, zusätzliche Ausbildungsnachweise, Diplome und Zertifikate gilt folgendes:
- Nachweise müssen beim Sekretariat schriftlich (Post oder E-Mail) beantragt werden.
- Am Ende eines Lehrgangs/Kurses oder bei Ausbildungsabbruch ist die einmalige Erstellung eines Nachweises kostenlos. Zusätzliche Nachweise werden mit CHF 20.– pro Nachweis in Rechnung gestellt.
- Der Ersatz von Diplomen und Zertifikaten wird mit CHF 50.– in Rechnung gestellt.
- Die Erstellung von Nachweisen, Diplomen und Zertifikaten dauert bis 2 Wochen. Für eine Expressbearbeitung wird ein Zuschlag von CHF 20.– berechnet.
8. Ausserordentliche Prüfungen
Prüfungen ausserhalb der regulären Prüfungszeit (Wiederholung, Versäumnis, Krankheit, etc.) sind kostenpflichtig. Ausserordentliche Prüfungen werden wie folgt in Rechnung gestellt:
- Zwischenprüfung: CHF 20.–
- Abschlussprüfung Theorie: CHF 200.–
- Abschlussprüfungen Praktisch: CHF 150.–
Ausserordentliche Prüfungen können nur absolviert werden bei fristgerechter Anmeldung und Bezahlung der Prüfungsgebühren. Die Prüfungsgebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.
9. Versicherung und Haftung
Für alle Aus- und Weiterbildungen schliesst die Chiway AG jegliche Haftung für entstandenen Schaden aus. Die Teilnehmenden sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Räumlichkeiten der Chiway AG erfolgt auf eigene Gefahr. Weder die Chiway AG noch die Dozierendenhaften für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände, welche Eigentum der Studierenden sind.
10. Bildmaterial
Während Aus- und Weiterbildungen kann die Chiway AG Bilder und Videos aufnehmen, welche einzelne Personen erkennbar zeigen können. Dieses Bild- respektive Videomaterial wird für Werbezwecke und Veröffentlichungen auf den Social Media verwendet. Die Chiway AG achtet darauf, keine unvorteilhaften Bilder zu verwenden. Will eine Person nicht auf Bildern erscheinen, so hat sie dies innert zwei Wochen nach der Aus- oder Weiterbildung schriftlich beim Sekretariat zu melden. Damit kann sichergestellt werden, dass keine Bilder in den Web- oder Printprodukten der Chiway AG erscheinen.
11. Sprache
Die primäre Ausbildungssprache ist Deutsch, ausser die Aus- oder Weiterbildung ist in einer anderen Sprache ausgeschrieben. Kurse können auch in englischer Sprache abgehalten werden. Alle Prüfungen finden in deutscher Sprache statt, ausser die Aus- oder Weiterbildung ist in einer anderen Sprache ausgeschrieben
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsverhältnisse ist das Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Winterthur.
Winterthur, Juli 2024